Service: Datenerhebungen

Schuldatenerhebung

Die Schuldaten­erhebung im Land Brandenburg ist eine jährliche Erhebung von Lehrer-, Unterrichts- und Schülerindividualdaten, die vom Amt für Statistik Berlin-Brandenburg (AfS Berlin-Brandenburg) durchgeführt wird.

Stichtage und Abgabetermine für die Schulstatistik

Schuljahresbeginn 2025/26 - Lehrer-, Unterrichts- und Schülerindividualdaten
Bezeichnung Stichtag Erfassungszeitraum
Allgemeinbildende Schulen/Zweiter Bildungsweg 22. September 2025 22. September bis 09. Oktober 2025
Berufliche Schulen 03. November 2025 03. November bis 13. November 2025

Erhebungsdokumentation für das Schuljahr 2025/26

Die Erhebungsdokumentation (Handbuch) zur Erstellung der Schulstatistik bietet Unterstützung bei der Durchführung der Schulstatistik. Zur Nutzung der Dokumentation wird ein persönliches SCHULPORTAL-Login benötigt.

  • Teil A: Beschreibung der Arbeitsschritte zur Erfassung der Schuldaten.
  • Teil B: Erläuterungen zu den zu erhebenden Merkmalen.
  • Teil C: Beschreibung der Schnittstellendateien für den ZENSOS-Import und das Schlüsselverzeichnis.
  • Teil D: Beschreibung der Besonderheiten für Schulen in freier Trägerschaft (basiert auf dem Schreiben des MBJS vom 12. Juni 2012).

Änderungen in der Schulstatistik 2025/26

  • Neue, geänderte oder wegfallende Erhebungsmerkmale

    a) Distanzunterricht
    Durch Ergänzung des § 44a im BbgSchulG und Inkrafttreten der Distanzunterrichtsverordnung (DisUV) im Jahr 2024 wurden die Möglichkeiten zur Erteilung von Distanzunterricht im Land Brandenburg erweitert. Ab dem Schuljahr 2025/26 sind Angaben zu diesen Unterrichtsangeboten im Rahmen der Schuldatenerhebung zu erfassen.

    Erhoben wird in der Schuldatenerhebung Distanzunterricht laut DisUV, d.h. Unterricht mit räumlicher Trennung von SuS und LK, der mindestens ein Schulhalbjahr ein Unterrichtsfach, Lernbereich oder Lernfeld (Fach) umfasst. Erfasst wird ausschließlich Distanzunterricht nach § 1 Absatz 1 Nummer 2 DisUV - Distanzunterricht auf der Grundlage eines genehmigten pädagogischen Konzeptes. Die zeitweilige Nutzung digitaler Unterrichtsformen im Rahmen des Präsenzunterrichts ist nicht Gegenstand der DisUV und wird nicht erfasst.

    Neu erhoben wird:

    • das Unterrichtsmerkmal - Art des Distanzunterrichts
    • das Kursmerkmal - Art des Distanzunterrichtskurses

    b) Schülerkennzeichen (SKZ) - landeseindeutige Schülernummer
    Seit dem 9.10.2023 ist die zentrale Schülerdatei an allen allgemeinbildenden und beruflichen Schulen in öffentlicher und freier Trägerschaft eingeführt. Nach § 65a Absatz 1 BbgSchulG sind alle Schulen verpflichtet, an diesem Verfahren teilzunehmen. Ab dem Schuljahr 2025/26 hat diese Änderung auch Auswirkungen auf die Durchführung der Schulstatistik.
    Bitte achten Sie darauf, vor Abgabe der Statistikdaten einen Abgleich Ihrer Schülerdaten mit der ZSD vorzunehmen. Datensätze mit Schülerkennzeichen, die nicht kompatibel mit der ZSD sind, können nicht übertragen werden. Verwiesen wird auf die Anleitung zur Verwendung der ZSD aus dem Jahr 2023.
    Zweck der Erhebung des Schülerkennzeichens ist die Erstellung von Laufbahnstatistiken gemäß § 65a Absatz 3 Nummer 1 bis 5.

    Angepasst erhoben wird:

    • das Schülermerkmal: Schülerkennzeichen (SKZ)
  • Erläuterungen zu Erhebungsmerkmalen

    a) Art des Distanzunterrichts
    In diesem Merkmal soll als Ausprägung erfasst werden, ob die Lehrkraft als vortragende Lehrkraft ausschließlich aus der Ferne unterrichtet (Distanzlehrkraft), die Aufsicht über eine durch eine andere Lehrkraft aus der Distanz unterrichtete Lerngruppe hat (Aufsichtslehrkraft) oder gleichzeitig eine Lerngruppe in Distanz und eine andere in Präsenz unterrichtet (Präsenzunterricht mit Distanzschülern). Bei Unterricht ohne Distanzunterricht bleibt das Merkmal leer.
    Personen die Aufsicht über eine aus der Distanz unterrichtete Lerngruppe haben und keine Lehrkraft sind, werden nicht erfasst.

    b) Art des Distanzunterrichtskurses
    Mit diesem Merkmal sollen für Kurse im Distanzunterricht die Ausprägungen "landesweiter Onlinekurs", "Kooperationskurs" und "Standortvernetzung" aufgenommen werden. Bei Kursen ohne Distanzunterricht bleibt das Merkmal leer. Für Kurse in Distanzunterricht werden alle beteiligten Schüler in einem schulübergreifenden Kurs erfasst.

  • Änderung in den Merkmalsausprägungen

    Neu sind:

    a) Schlüssel 31 - Art des Distanzunterrichts

    • Distanzlehrkraft (DL)
    • Aufsichtslehrkraft (AL)
    • Präsensunterricht mit Distanzschülern (PL)

    b) Schlüssel 32 - Art des Distanzunterrichtskurses

    • Distanzunterricht – landesweiter - Onlinekurs (OK)
    • Distanzunterricht - Kooperationskurs (KK)
    • Distanzunterricht - Standortvernetzung (VK)

    c) Schlüssel 19 - Art der Gruppe

    • OU - Online-Unterricht
      (Distanzunterricht ohne Präsenzschüler, der sich nicht einheitlich einer anderen Art der Gruppe zuordnen lässt. Betrifft ausschließlich Unterrichtsstunden der Distanzlehrkraft.)

    d) Ausprägung des Merkmals Haus-/Krankenhausunterricht

    • D - Distanzunterricht
      (Die Angabe ist erforderlich, wenn der Schüler per Distanzunterricht immer oder zum Teil, bspw. als Avatar, am Unterrichtsgeschehen der Schule teilnimmt.)

Schnittstellendatei

Die Datei beinhaltet einfache Vorlagen zur Erfassung/Erzeugung der Dateien: KLnnnnnn.txt, LUnnnnnn.txt, LAnnnnnn.txt, FLnnnnnn.txt. Das Tabellenblatt „Hinweise“ beschreibt das Speichern der Dateien:

Download Excel-Datei (94 KB)

Häufige Fragen zur Schuldatenerhebung

Fachverfahrensspezifische Anleitung und Hilfe für weBBschule und angrenzende Systeme finden Sie im weBBschule-MediaWiki.

Lade Daten