Umgang mit den Geräten/Ansprechpartner
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Welche Regelungen gibt es zum Umgang mit den Geräten?
Regelungen zur Nutzung der mobilen digitalen Endgeräte sind in der Dienstvereinbarung über den Einsatz und die Nutzung von landesseitig bereitgestellten mobilen digitalen Endgeräten (inklusive Zubehör) für Lehrkräfte in ihrer jeweils geltenden Fassung im Schulportal zu finden.
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An wen muss ich mich bei Verlust, Beschädigung oder Diebstahl des Gerätes wenden?
Es ist umgehend die Schulleitung und der zuständige Support zu informieren.:
- Tel.: 06131 250 62 708
- E-Mail: Service-Desk [at] rednet [dot] ag
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An wen muss ich mich bei technischen Schwierigkeiten wie Fehlermeldungen, Hardwareproblemen oder vergessenen Passwörtern wenden?
Es ist der zuständige Support zu informieren. Wenn dieser nicht schulträgeradministriert ist, ist er unter den folgenden Kontaktdaten erreichbar:
- Tel.: 06131 250 62 708
- E-Mail: Service-Desk [at] rednet [dot] ag
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An wen muss ich mich bei bei Wünschen hinsichtlich der Gerätekonfiguration (Apps/Programme) wenden?
Es ist das E-Mail-Postfach des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) zum Thema Endgeräte für Lehrkräfte mit der E-Mailadresse lehrkraefte-endgeraete [at] mbjs [dot] brandenburg [dot] de zu kontaktieren. Individuelle Konfigurationswünsche unterliegen grundsätzlich einer gesonderten Prüfung. Es ist zu beachten, dass diese einige Zeit in Anspruch nimmt und nicht jeder Wunsch umgesetzt werden kann.
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Kann ich eine private SIM-Karte für den mobilen Internet-Zugriff verwenden?
Nein, da die Endgeräte über keinen entsprechenden SIM-Karten-Slot verfügen.
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Muss ich das Gerät für den Unterricht nutzen?
Gemäß Dienstvereinbarung über den Einsatz und die Nutzung von landesseitig bereitgestellten mobilen digitalen Endgeräten (inklusive Zubehör) für Lehrkräfte wird das Endgerät für dienstliche Zwecke zur Verfügung gestellt, insbesondere für den Einsatz im Unterricht, die Vor- und Nachbereitung des Unterrichts sowie die Erteilung digital gestützten Distanzunterrichts.
Versicherung, Haftung, Eigentum
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Wer haftet für das Gerät?
Die Haftung für das Endgerät richtet sich nach den geltenden beamtenrechtlichen und tariflichen Bestimmungen (§ 48 BeamtStG, § 3 Abs. 7 TV-L):
- § 48 BeamtStG:
„Beamtinnen und Beamte, die vorsätzlich oder grob fahrlässig die ihnen obliegenden Pflichten verletzen, haben dem Dienstherrn, dessen Aufgaben sie wahrgenommen haben, den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Haben mehrere Beamtinnen oder Beamte gemeinsam den Schaden verursacht, haften sie als Gesamtschuldner.“ - § 3 Abs. 7 TV-L:
„Für die Schadenshaftung der Beschäftigten finden die Bestimmungen, die für die Beamten des jeweiligen Landes jeweils gelten, entsprechende Anwendung.“
- § 48 BeamtStG:
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Was passiert, wenn ein Gerät defekt ist?
Ersatzgeräte sind derzeit nicht vorgesehen. Im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung bestehen ggf. Möglichkeiten zum Ersatz.
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Wem gehören die Lehrkräfteendgeräte?
Die Endgeräte sind Eigentum des Landes Brandenburg/MBJS.
Organisatorisches
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Wer gibt die Endgeräte an die Lehrkräfte aus?
Es ist beabsichtigt, dass die Schulleitungen die Endgeräte an die Lehrkräfte verteilen. Die Schulleitungen erhalten dafür einen Zugang zu einem Inventarisierungstool in weBBschule, in dem die Endgeräte dann den einzelnen Lehrkräften zuzuordnen sind.
Mit der Aushändigung der Endgeräte sind Übergabeprotokolle auszufüllen, mit denen der mängelfreie Zustand des Geräts nach Sichtprüfung bei Erhalt bestätigt und durch die Lehrkräfte und Schulleitungen unterzeichnet werden.
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Wo finde ich eine Vorlage für das Übergabeprotokoll?
Eine Vorlage für das Übergabeprotokoll wird über das Inventarisierungsmodul in weBBschule mit Vorbefüllung der wichtigsten Kerndaten angeboten.
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Wie lange müssen die unterzeichneten Übergabeprotokolle aufbewahrt werden?
Die unterzeichneten Übergabeprotokolle sind für den Zeitraum der Verwendung des Endgerätes sowie für drei weitere Jahre durch die Schulleitung aufzubewahren.
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Müssen Ausleihverträge geschlossen werden?
Es sind keine Ausleihverträge vorgesehen. Näheres zum Umgang mit den Geräten ist in der Dienstvereinbarung über den Einsatz und die Nutzung von landesseitig bereitgestellten mobilen digitalen Endgeräten (inklusive Zubehör) für Lehrkräfte in ihrer jeweils geltenden Fassung geregelt.
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Verbleiben alle ausgelieferten Geräte nur an der Schule?
Die Geräte können zur Nutzung durch die Lehrkraft mit nach Hause oder mit zu anderen Orten genommen werden. Für den Fall, dass eine Lehrkraft die Schule wechselt, würde das Gerät in der Schule verbleiben.
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Warum habe ich kein Endgerät erhalten?
Schulen und Schulträger hatten die Möglichkeit, ihre Bedarfe im Rahmen von Abfragen an das MBJS zu melden. Nur die entsprechend gemeldeten Bedarfe können Berücksichtigung finden.
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Was, wenn weitere Geräte benötigt werden?
Grundsätzlich können nur bereits gemeldete Bedarfe Berücksichtigung finden. Die Ausstattung mit weiteren Endgeräten, über die bereits gemeldeten Bedarfe hinaus, erfolgt im Einzelfall und ausdrücklich unter dem Vorbehalt noch verfügbarer Finanzmittel. Begründete Mehrbedarfe können über folgende E-Mail-Adresse gemeldet werden:
lehrkraefte-endgeraete [at] mbjs [dot] brandenburg [dot] de
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Mit welchem Zubehör werden die Endgeräte ausgeliefert?
Jedes Endgerät wird mit einer bereits montierten Tastatur(-hülle) ausgeliefert.
Technisches
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Warum werden manche Endgeräte durch Schulträger administriert und andere vom Land?
Es gibt ein Strategiepapier zwischen den Kommunalen Spitzenverbänden (KSV) und dem MBJS über die Weiterentwicklung der digitalen Schule. Aus hiesiger Sicht ist es sinnvoll, dass alle schulischen Geräte vor Ort und aus einer Hand administriert werden. Die zukünftigen Organisations- und Finanzstrukturen für Endgeräte (und auch andere Elemente einer digitalen Schule) sind weiter zu entwickeln. Dafür soll das bisherige Gesprächsformat zwischen Kommunalen Spitzenverbänden und Land fortgeführt werden.
Im Einvernehmen mit den KSV wird das MBJS für einen befristeten Übergangszeitraum die Administration der Endgeräte per Mobile Device Management (MDM) übernehmen, soweit die Schulträger zum Zeitpunkt der Endgerätebereitstellung nicht über die notwendigen technischen und/oder personellen Voraussetzungen verfügen und sich dazu bereiterklärt haben.
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Welche Software befindet sich auf den Geräten?
Im Schulportal werden zeitnah die Anwendungen/Apps auf den Geräten vorgestellt.