Anmeldung zum Schulaufnahmeverfahren für das Schuljahr 2025/2026
Alle Kinder, die bis zum 30. September 2025 das sechste Lebensjahr vollenden, werden im gleichen Jahr schulpflichtig.
Die Eltern melden ihr schulpflichtiges Kind innerhalb des durch den Schulträger (Stadt, Amt oder Gemeinde) öffentlich bekannt gemachten Anmeldezeitraumes bei der örtlich zuständigen Schule an. Welche Grundschule für den Wohnsitz des Kindes örtlich zuständig ist, erfahren Sie aus der Schulbezirkssatzung, die ebenfalls durch den Schulträger (z.B. über das Amtsblatt) öffentlich bekannt gemacht wird.
Sofern Eltern ihr Kind an einer Ersatzschule anmelden, entbindet sie das nicht von der Verpflichtung, das Kind zum Schulaufnahmeverfahren an der zuständigen Schule anzumelden. Über die Anmeldung an einer Ersatzschule ist die örtlich zuständige Schule zu informieren.
Wichtig: Zur Anmeldung muss das Kind – auch bei der digitalen Anmeldung – persönlich in der Schule vorgestellt werden. Die Schulleitungen laden Sie zu den Schulaufnahmegesprächen oft schon vor Weihnachten ein. Bitte achten Sie daher auf eine rechtzeitige Anmeldung.

Wenn Sie Ihr Kind für das Aufnahmeverfahren in die Grundschule anmelden möchten, können Sie dies mit dem Anmeldeformular auf dieser Webseite tun. Die digitale Anmeldung ist unkompliziert. Sie benötigen lediglich einige Informationen zu Ihrem Kind sowie Ihre Kontaktdaten.
Online-Anmeldung
Mit dem Online-Anmeldeformular können Sie für Ihr Kind ganz einfach das Schulaufnahmeverfahren starten.
PDF-Anmeldung
Haben Sie Probleme mit der Online-Anmeldung, können sie Ihr Kind auch mithilfe des PDF-Formulars zum Schulaufnahmeverfahren anmelden.